Bestattungsform

Bestattungsform und Grabarten

Hinweis: Jeder Friedhof hat eine eigene Friedhofssatzung und somit variieren sowohl das Angebot von Grabstätten und Ruhezeiten als auch die Friedhofsgebühren. Die folgenden Grabarten dienen als Beispiel. Informieren Sie sich über die mögliche Bestattungsform sowie Grabart.

Grundsätzlich wird bei der Bestattungsform zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung unterscheiden!

Bei der Auswahl der passenden Grabstätte beraten wir Sie gerne. Ebenfalls besuchen wir gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen die infrage kommenden Grabstätten. Sprechen Sie uns gerne an.

Erdbestattung

  • Der Sarg wird in einem einstelligen oder mehrstelligen Erdgrab beigesetzt.
  • Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.
  • Die Lage des Grabes kann gewählt werden.
  • Das Grab kann nachgekauft werden und somit in Familienbesitz bleiben. Somit kann es nach Ablauf der Ruhezeit wieder bestattet werden.
  • Auf Ihren Wunsch kann eine Urne  jederzeit nachbestattet werden.
  • Der Sarg wird in einem einstelligen Erdgrab beigesetzt.
  • Die Ruhezeit beträgt hierbei ca. 30 Jahre.
  • Die Lage des Grabes ist vorgegeben, die Gräber werden somit der Reihe nach belegt.
  • Das Grab kann nicht nachgekauft werden. Nach Ablauf der Ruhezeit entfallen sämtliche Ansprüche an der Grabstelle. Sie können dieses Grab somit nicht weiter nutzen.
  • Es kann somit ebenfalls nicht nachbestattet werden.
  • Der Sarg wird bei dieser Bestattungsform in einer Grabkammer, ohne Erdberührung, beigesetzt. Optisch sehen die Grabkammern wie herkömmliche Gräber aus. Jedoch bestehen diese Gräber aus vorgefertigten Kammern, die nur zur Bestattung geöffnet werden. Die Ruhezeit des Verstorbenen ist mit 15 Jahren ausreichend. Die Nutzungszeit / Laufzeit des Grabes beträgt meist jedoch 20 Jahre.
  • Flachgrabkammer (einstellig)
    Die Lage des Grabes ist vorgegeben, die Gräber werden der Reihe nach belegt. Das Grab kann nicht von Ihnen nachgekauft werden. Nach Ablauf der Ruhezeit entfallen sämtliche Ansprüche an der Grabstelle. Es kann nicht nachbestattet werden.
  • Doppelgrabkammer (Tiefengrab 2-stellig übereinander)
    Hierbei können Sie das Grab nachkaufen und somit in Familienbesitz behalten. Die zweite Person kann jederzeit nachbestattet werden, egal ob als Urne oder Sarg. Die Lage des Grabes kann von Ihnen gewählt werden.
  • Sarg wird in einem einstelligen Grab beigesetzt.
  • Nach der Bestattung wird das Grab verschlossen und mit Rasen eingesäht. Während der gesamten Laufzeit wird der Rasen regelmäßig gemäht, dies ist im Preis enthalten.
  • Zudem kann eine flache Steinplatte mit Namensschriftzug in den Boden eingelassen werden.
  • Die Lage des Grabes ist vorgegeben, die Gräber werden der Reihe nach belegt.
  • Das Grab kann nicht nachgekauft werden. Nach Ablauf der Ruhezeit entfallen sämtliche Ansprüche an der Grabstelle. Es kann nicht nachbestattet werden.

Feuerbestattung

  • Die Urne wird in einem einstelligen Erdgrab beigesetzt.
  • Die Ruhezeit ist mit ca. 15 Jahren ausreichend. Jedoch beträgt die Nutzungszeit / Laufzeit des Grabes meist 20 Jahre.
  • Dabei ist die Lage des Grabes vorgegeben, die Gräber werden der Reihe nach belegt. Das Grab kann nicht nachgekauft werden. Nach Ablauf der Ruhezeit entfallen sämtliche Ansprüche von Ihnen an der Grabstelle.
  • Es kann nicht nachbestattet werden.
  • Die Urne wird in einem mehrstelligen Erdgrab (bis zu 4 Urnen) beigesetzt. Die Ruhezeit der Urne ist mit ca. 15 Jahren ausreichend. Jedoch beträgt die Nutzungszeit / Laufzeit des Grabes meist 20 Jahre.
  • Die Lage des Grabes kann gewählt werden. Das Grab kann nachgekauft werden und somit in Familienbesitz bleiben.
  • Sie können eine Urne jederzeit nachbestatten lassen.
  • Die Urne wird hierbei in einem einstelligen Erdgrab beigesetzt. Nach der Bestattung wird das Grab verschlossen und mit Rasen eingesäht. Während der gesamten Laufzeit wird der Rasen regelmäßig gemäht, dies ist im Preis enthalten. Sie müssen sich hier nicht weiter kümmern.
  • Zudem können Sie eine flache Steinplatte mit Namensschriftzug in den Boden einlassen.
  • Die Ruhezeit der Urne ist mit ca. 15 Jahren ausreichend. Jedoch beträgt die Nutzungszeit / Laufzeit des Grabes meist 20 Jahre.
  • Die Lage des Grabes ist vorgegeben, die Gräber werden der Reihe nach belegt. Das Grab kann nicht nachgekauft werden. Nach Ablauf der Ruhezeit entfallen sämtliche Ansprüche an der Grabstelle.
  • Es kann daher nicht nachbestattet werden.
  • Die Urne wird hierbei in einer Rasenfläche beigesetzt. Der Rasen wird regelmäßig gemäht, dies ist im Preis enthalten. Die Ruhezeit der Urne beträgt ca. 15 Jahren.
  • Die Lage des Grabes ist anonym und wird daher nicht bekannt gegeben.
  • Die Waldbestattung ist eine Urnenbeisetzung in einem naturbelassenen, dafür vorgesehenen Bestattungs-Wald.
  • Je nach Bestattungswald können die Angehörigen eine Beisetzungsstelle wählen oder die Gräber werden der Reihe nach belegt.
  • In jedem Fall ist es empfehlenswert sich den Wald vorab einmal anzusehen.
  • Bei der Seebestattung kann eine See-Urne zum Beispiel in der Nord- oder Ostsee, im Mittelmeer oder im Atlantik beigesetzt werden.
  • Die Angehörigen bekommen einen Auszug aus der Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzungsstelle.
  • Die Angehörigen können wahlweise an der Beisetzung teilnehmen oder die Urne in aller Stille auf See beisetzen lassen.
  • Es finden regelmäßige Gedenkfahrten zu den Beisetzungsstätten statt.

Weitere Informationen