Einäscherung - Schmuckurne

Einäscherung

Der Prozess der Einäscherung wird oft auch als Kremierung oder Kremation bezeichnet. Bei diesem Vorgang wird eine verstorbene Person in einem Krematorium verbrannt oder eben eingeäschert. 

Eine Einäscherung ist für verschiedene Formen der Bestattung notwendig, vor allem für jegliche Formen der Urnenbestattung. Eine Urnenbeisetzung inklusive Einäscherung bringt vor allem finanzielle Vorteile und wird daher immer öfter gewählt. 

Bestattungsarten wie eine Diamant- oder Seebestattung setzen ebenfalls die Verbrennung des Verstorbenen voraus.

Wie läuft denn eine Einäscherung ab?

Bevor eine Kremierung stattfindet, gibt es verschiedene Schritte, die durchgeführt werden. Einige sind optional und andere müssen in jedem Fall stattfinden. 

Als Erstes wird der Verstorbene vom Bestatter abgeholt, dieser versorgt den Leichnam auch hygienisch. Hierbei wird der Körper vom Bestatter gewaschen und gekleidet.

Wenn die Angehörigen dies wünschen, so kann sich am Sarg vom Verstorbenen verabschiedet werden. Wir tragen dafür Sorge, dass die Verabschiedung würdevoll vonstatten gehen kann.

Es gibt verschiedene Schritte, die vor und nach einer Einäscherung stattfinden. 

Vor einer Einäscherung muss immer eine zweite Leichenschau stattfinden. Bei der ersten Leichenschau – am Sterbeort – stellt der Arzt den Tod und die Todesursache fest, dies soll in der zweiten Leichenschau bestätigt werden. Hierbei wird der Leichnam erneut untersucht, werden die Ergebnisse der ersten Leichenschau bestätigt, so kann die Einäscherung erfolgen. 

Anschließend geht es also zur Einäscherung, diese findet ausschließlich in einem Krematorium statt. Bei diesem Prozess wird der Leichnam bei circa 1000 Grad verbrannt. Übrig bleiben im Anschluss lediglich Asche und gegebenenfalls Implantate. Dieser Prozess dauert etwa 90 Minuten, variiert jedoch immer nach Größe und Gewicht des Leichnams. Die entstandene Asche hat ein Gewicht von rund 3 Kilogramm. Die Asche wird anschließend in eine Kapsel und dann in die Urne gefüllt. Wenn diese verschlossen ist, kann sie wieder in die Obhut des Bestatters übergehen, dieser bewahrt sie bis zur Beisetzung auf. 

Die Voraussetzungen für eine Kremierung

Damit eine Einäscherung ohne Probleme abläuft, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Beispielsweise müssen zwischen dem Eintritt des Todes und der darauffolgenden Kremierung mindestens 48 Stunden liegen. Spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes muss die Einäscherung erfolgt sein. Verschiedene Bundesländer haben hier jedoch auch unterschiedliche Regelungen. 

Weitere Voraussetzungen sind wie folgt:

  • Eindeutige Identifizierung des Leichnams muss erfolgt sein
  • Die schriftliche Willenserklärung zur Einäscherung muss vorliegen
  • Es muss die Eintragung in das Sterbebuch beim Standesamt nachgewiesen werden
  • Die zweite Leichenschau muss erfolgt sein

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