Eine Vorsorgevollmacht gehört zu den Dokumenten, die für jeden Menschen wichtig sind, ganz unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie wichtige Angelegenheiten, die für Ihre Angehörigen in einer Situation, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können, Hilfe bietet, in Ihrem Willen zu handeln.
Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer anderen Person die Vollmacht über bestimmte Angelegenheiten, die Sie betreffen. Welche Angelegenheiten dies sind, können Sie individuell in dieser Vereinbarung festlegen.
Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht aufgesetzt haben, wird im Ernstfall ein gerichtlicher Betreuer über Ihre Angelegenheiten entscheiden.
Wann tritt sie in Kraft?
Sie tritt prinzipiell dann in Kraft, wenn sie unterzeichnet ist, ab diesem Zeitpunkt kann der Bevollmächtigte für Sie nach außen hin tätig werden. Dies ist jedoch meistens nicht gewünscht, es empfiehlt sich also, mit dem Bevollmächtigten Absprachen darüber zu halten, wann er tätig werden soll. Meist ist dies erst im Ernstfall gewünscht, wenn der Vollmachtgeber also keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann.
Eine andere Möglichkeit ist es, in der Vorsorgevollmacht festzuhalten, ab wann diese gültig ist, zum Beispiel, sobald der Arzt die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers schriftlich bezeugt.
Was wird alles in einer Vorsorgevollmacht geregelt?
Es stellt sich für Sie nun die Frage, was überhaupt mit einer Vorsorgevollmacht geregelt wird. Dies ist in jedem Fall individuell und kann an Ihre Wünsche angepasst werden. Allgemein können Sie aber eine Vielzahl von Angelegenheiten regeln. Es gibt jedoch zwei größere Regelungen, die vornehmlich mit einer Vorsorgevollmacht festgelegt werden.
Vorsorgevollmacht und Regelungen für den Pflegefall
Dies ist die wichtigste Regelung, die Sie in einer Vollmacht festschreiben sollten. Hierbei legen Sie einen Vertreter fest, der für Sie Entscheidungen bei medizinischen Behandlungen trifft, sollten Sie dazu aus verschiedensten Gründen nicht mehr selbst in der Lage sein. Dieser Vertreter entscheidet auch über Ihre Pflege, sollte dies nötig sein. Wichtige Teile dieser Regelung sind: Einsicht in Krankenakten, die Einwilligung in Behandlungen und die Unterbringung in Senioren- oder Pflegeheimen.
Viele Menschen haben eine bestimmte Vorstellung über ihre medizinische Versorgung, in diesem Fall empfiehlt es sich eine Patientenverfügung aufzusetzen. Dort können alle Belange, die dies betreffen, im Vorfeld festgelegt werden.
Vorsorgevollmacht und Regelungen für die Finanzen
In einer Vorsorgevollmacht werden in der Regel auch finanzielle Dinge geklärt, vor allem, ob der bevollmächtigte Vertreter sich um finanzielle Angelegenheiten des Patienten kümmern darf oder nicht. Hierzu zählen unter anderem die Verwaltung des Vermögens und alle Belange, die den Haushalt des Patienten betreffen.
Weitere mögliche Regelungen
Vertretung gegenüber Ämtern, Verwaltung von Geldanlagen und Grundstücken, Regelung finanzieller Angelegenheiten, Vertretung vor Gericht.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und einer Bestattungsverfügung?
Es gibt verschiedene Arten der Vorsorge, sie regeln unterschiedliche Teilbereiche und können sich ergänzen.
In einer Patientenverfügung wird der Patientenwille in medizinischen Belangen festgelegt, an diese Wünsche müssen sich Betreuer und Ärzte halten.
Ähnlich verhält es sich mit einer Bestattungsverfügung, diese enthält Wünsche und Angaben zur Beerdigung einer Person, regelt jedoch nur diesen speziellen Teilbereich.
Eine Vorsorgevollmacht ist dabei viel umfangreicher, da sich diese nicht nur auf einen Teilbereich beschränkt. Des Weiteren geht es hier darum, eine Person zu bestimmen, welche sich um die Angelegenheiten des Patienten kümmert. Die Vorsorgevollmacht empfiehlt sich also in jedem Fall, weitere Verfügungen können jedoch ergänzend sinnvoll sein.
Wie setzt man eine Vorsorgevollmacht auf?
Der wichtigste Schritt beim Aufsetzen ist es, zu bestimmen, wer die Person sein soll, die die eigenen Belange regelt, sollte man dazu nicht mehr in der Lage sein. Diese Person sollte eine Vertrauensperson sein, wichtig ist zuvor zu klären, ob diese Person diese schwierige Aufgabe übernehmen möchte.
Anders als sich zunächst vermuten lässt, muss die Vollmacht keine bestimmte Form enthalten, auch muss diese im Normalfall nicht notariell beglaubigt werden. Ausnahme hierbei ist, wenn Sie die bevollmächtige Person beispielsweise dazu berechtigen wollen, einen Kredit aufzunehmen. Zu beachten gilt jedoch: die bevollmächtigte Person muss die Dokumente unterschreiben, genau wie die Person, die die Vorsorgevollmacht aufsetzt.
Die Vorsorgevollmacht sollte von Ihnen stets so aufbewahrt werden, dass Familienangehörige und/oder Freunde diese im Notfall finden können. Es ist auch möglich das Dokument bei der Bundesnotarkammer zu registrieren, dies ist auch online möglich.
Kann die Vollmacht von den Hinterbliebenen nach meinem Ableben noch geändert werden?
Eine Vorsorgevollmacht wird von Ihnen aufgesetzt, solange Sie geistig und körperlich dazu in der Lage sind. In dieser Zeit kann die Vollmacht von Ihnen auch jederzeit geändert oder zurückgezogen werden. Es ist jedoch nicht möglich, dass an der Vollmacht nach Ihrem Ableben etwas geändert wird.
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